Rechtsanwalt Michael Röcken studierte er Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Essen. Im Januar 2005 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war zunächst in Essen, später in Bonn tätig. Parallel dazu war er 14 Jahre lang Geschäftsführer eines gemeinnützigen Verbandes. Seit 2009 ist Röcken Mitglied im Beirat des Bundesverbandes Deutscher Vereine & Verbände e. V. und dort für das Referat Recht zuständig. 2013 wurde er in den Vorstand des Verbandes berufen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht sowie im Recht der Non-Profit-Organisationen, insbesondere von Vereinen, Verbänden und Stiftungen. In diesen Bereichen ist er regelmäßig als Referent tätig und veröffentlicht Fachartikel sowie Bücher. Seit dem Sommersemester 2024 lehrt er als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Bereich Recht der Non-Profit-Organisationen.
Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt Röcken primär Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, sowie in kollektiven Arbeitsrechtsfragen, etwa im Betriebsverfassungsrecht. Im Vereinsrecht betreut er Vorstände und Mitglieder von der Gründung bis zur Liquidation eines Vereins.