Das Bewerbungsverfahren für »FREIraum@Musikkultur Rheinsberg« ist geschlossen.
Wir freuen uns über die zahlreichen, eingegangenen Bewerbungen!
Informationen zum Arbeitsstipendium
Was umfasst »FREIraum@Musikkultur Rheinsberg«?
Neben der kostenlosen Nutzung des Schlosstheaters und Ressourcen der Musikakademie Rheinsberg erhält jede*r beteiligte Künstler*in ein Stipendium von 500 € (500 € pro Solokünstler*in, d.h. beispielsweise 2000 € für ein Streichquartett).
Den Künstlern*innen steht während der Nutzung des Schlosstheaters ein technischer Mitarbeiter des Theaters zur Seite, sofern für die Arbeit bzw. das Projekt Beleuchtung oder anderweitige technische Unterstützung notwendig ist (das Schlosstheater als Veranstaltungsstätte verfügt nicht über über eine professionelle Aufnahmetechnik, wie sie z.B. für CD-Produktionen oder Live-Streams erforderlich ist).
Den Künstlern*innen steht es frei, ob sie die Zeit im Schlosstheater nur zu Arbeitsproben und gemeinsamen Musizieren oder für eine Aufführung nutzen wollen, die mit elektronischen Mitteln aufgezeichnet soll. Sofern derartige Aufnahmen gewünscht werden, haben die Stipendiaten*innen für das notwendige technische Equipment bzw. Personal selbst zu sorgen. Über Aufnahmen, die im Rahmen des Stipendiums gemacht werden, können die Musiker*innen frei verfügen; bei einer Verwendung ist in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass diese Aufnahme durch das Stipendienprogramms der Musikkultur Rheinsberg gGmbH ermöglicht wurde.
Wann kann das Schlosstheater genutzt werden?
Die eintägigen Arbeitsstipendien wurden für die Monate März, April und Mai 2021 ausgelobt.
Das Schlosstheater steht den Stipendiaten*innen von montags bis freitags im Zeitraum von 10.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung, wobei jeder Tag jeweils immer nur an eine*n Bewerber*in bzw. Ensemble vergeben werden kann.
»Der Brandenburger Weg«
Das Stipendienprogramm versteht sich als Teil der von Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, in Abstimmung mit den institutionell geförderten Einrichtungen des Landes am 21.1.2021 herausgegebenen Erklärung »Der Brandenburger Weg«, in der es u.a. heißt: »Die institutionelle geförderten Einrichtungen sagen zu, auch im Lockdown nach Möglichkeiten zu suchen, Freischaffende weiter einzubeziehen und ihnen Verdienstmöglichkeiten anzubieten.«